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Arbeitslos - ist ein Nebenverdienst/Nebeneinkommen möglich?
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Arbeitslos und Nebenverdienst/Nebeneinkommen?

Auch wer bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet ist und ein Arbeitslosengeld (ALG I) bezieht, darf nebenbei eine selbstständige (gewerbliche oder freiberufliche) oder nicht selbstständige Tätigkeit aufnehmen und damit ein Nebeneinkommen/Nebenverdienst erzielen. Dabei ist das zu beachten:

  • Jede Nebenbeschäftigung muss der Agentur für Arbeit sofort gemeldet werden.
  • Die Nebentätigkeit muss weniger als 15 Stunden betragen, sonst entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn dann gilt man nicht mehr als arbeitslos.
  • Beträgt das Nebeneinkommen mehr als 165 Euro pro Monat, wird es auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Mehr als 165 Euro hinzuverdienen dürfen Sie jedoch, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung des Arbeitslosengeldes auch schon einer Nebenbeschäftigung nachgegangen sind und zwar

  • einer geringfügigen Beschäftigung oder
  • einer selbstständigen Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (wöchentlich weniger als 15 Stunden, mindestens 12 Monate lang) und
  • diese Tätigkeit mehr als 165 Euro pro Monat eingebracht hat.

Wenn Sie sich als Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I) selbstständig machen wollen, können Sie einen Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen - vorausgesetzt Sie haben noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (rechtzeitig beantragen!), Sie können ein tragfähiges Konzept vorlegen (mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer - IHK) und Sie können überzeugend darlegen, dass Sie die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung finden Sie auch bei

-> Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
-> Rechtsratgeber Existenzgründung
-> Information der Arbeitsagentur

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Wichtiger Hinweis
Gesetze, Richtlinien u. ä. unterliegen ständig Änderungen. Ich versuche diese  Informationen aktuell zu halten, übernehme jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Diese  Informationen sind keine Rechtsberatung. Ich schließe jede Haftung aus. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz).

* Buchtipps bzw. die Abbildungen von Büchern sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - mit einem Werbelink zu Amazon versehen. Dort erhalten Sie Informationen, Rezensionen und die Möglichkeit zum Kauf. Sie können die Bücher auch in Ihrer örtlichen Bücherei oder woanders bestellen und kaufen.


 © Eva Schumann
     Freising

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