Wenn ein oder mehrere Bäume gefällt oder gerodet werden müssen
Oft ergibt sich die Situation, dass ein Baum entfernt werden muss/soll, weil er als junges Gehölz zu nah an das Haus gepflanzt wurde und nun – zwanzig Jahre später - die Gefahr besteht, dass seine Wurzeln das Fundament angreifen oder dass er bei Sturm umfallen und das Dach beschädigen könnte. Ein anderer häufiger Fall: Jemand kauft und bezieht ein neues Haus und möchte den Garten komplett umgestalten und vielleicht einen Swimmingpool gerade dorthin stellen, wo jetzt eine alte Fichte steht.
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Baumfällungen - Gartenrecht
Nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden – auch wenn der Baum auf Ihrem Grundstück steht. Viele Arten sind wertvoll und sollen erhalten werden. Dazu gibt es gesetzliche Vorschriften - und bei Nichtbeachtung hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.
Fragen Sie also bei Ihrer Gemeinde nach bzw. holen Sie sich die entsprechende Erlaubnis, damit Sie sich nicht versehentlich strafbar machen. Das gilt nicht nur für das Baumfällen, sondern bei einem alten Baum auch für das Astabsägen. Bei Grenzbäumen (die direkt auf der Grenze zum Nachbarn stehen) muss auch die Erlaubnis des Nachbarn eingeholt werden. Wenn der Grenzbaum nicht durch andere Grenzzeichen ersetzt werden kann, darf er gar nicht gefällt werden. Bei gemeinschaftlich genutzten Gärten eines Wohnhauses, muss der fällungswillige Eigentümer einer Wohnung den Beschluss der Eigentümerversammlung einholen.
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